Impressum

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Geschäftsführer:

Christian Blunck und Waldemar Malkusch

Kontakt:

HOKO Maschinen-Vertiebs-GmbH
Oststraße 122 B, 22844 Norderstedt, Germany
info@happymachines.com

Registereintrag:

Amtsgericht Kiel HRB:13131 KI

Umsatzsteuer-ID:

DE278257602

Haftungsausschluss / Disclaimer

1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Quelle: http://www.disclaimer.de

Verkaufs und Lieferbedingungen

§1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§2
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma
HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich Schriftlich vereinbart wird.
§3
Die in den Angeboten der Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Maßgebend sind in jedem Falle die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Norderstedt oder den in der Auftragsbestätigung genannten Orten, ausschließlich Verpackung. Sind die Preise im Angebot oder der Auftragsbestätigung zusätzlich in einer ausländischen Währung angegeben, so hat diese Währung stets den Vorrang;
die Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls in dieser Währung.
§4
Die von der Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere nicht termingerechte bzw. mangelhafte Lieferungen der Vorlieferanten sowie sonstige Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. hat die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen die Firma HOKO Maschinen Vertriebs-GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich mit ihrer Leistung im Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffener
Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

Die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§5
Die Gefahr der Verschlechterung oder des Verlustes geht auf den Käufer über, sobald die Sendung der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist bzw. das Lager zwecks Absendung verlassen hat. Dies gilt auch, soweit die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH die Anlieferung selbst mit eigenem Fahrzeug vornimmt. Auch in diesem Falle erfolgt die Lieferung für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Sofern vereinbart, schließt die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH eine Transportversicherung auf Kosten des Käufers ab.
Sollte der Versand ohne Verschulden der Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH unmöglich werden, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§6
Der Käufer hat den Kaufgegenstand unverzüglich bei Ankunft auf Transportschäden sowie seine vertragsgemäße Beschaffenheit zu untersuchen.
Etwaige Mängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind gegenüber der Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Anlieferung schriftlich mitzuteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
Der mangelhafte Kaufgegenstand ist in dem Zustand, in dem er sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Mängelgewährleistungsansprüche aus.
Die Gewährleistung ist auf 24 Monate begrenzt. Sie beschränkt sich auf Nachbesserung des Kaufgegenstandes im Rahmen der Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Die Gewährleistung für Gebrauchtmaschinen beträgt 12 Monate.
Zur Durchführung der Nachbesserung ist der Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH eine angemessene Frist einzuräumen. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, mangelhafte Aggregate oder Teile frachtfrei einzusenden. Ist die Entsendung eines Service-Technikers erforderlich oder wird dies vom Käufer verlangt, so hat der Käufer die Reisekosten und Spesen zu tragen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, kann der Käufer eine Ersatzlieferung verlangen.
Sollte eine Ersatzlieferung aus betrieblichen Gründen nicht möglich oder ebenfalls mangelhaft sein, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
§7
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Kaufgegenstand im Eigentum der Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH ab. Die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretene Forderung für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Bei Zugriffen Dritter auf den Kaufgegenstand wird der Käufer auf das Eigentum der Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug ist die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Kaufgegenstandes durch die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH liegt soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag vor.
§8
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist in der dort ausgewiesenen Währung zu zahlen. Sämtliche Gebühren, Steuern, Zollgebühren, sonstige Gebühren etc., einschließlich Kosten für Zollabwicklung, Marken, Bankgebühren sowie jegliche anderen anfallenden Kosten in Zusammenhang mit der Ausführung des Vorhabens sind vom Kunden zu tragen.
Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH über den Betrag verfügen kann.
Bei einer verspäteten Zahlung ist die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 8 % zuzüglich Mahngebühren ohne Nachweis zu verlangen.
Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzug Schadens bleibt vorbehalten.
Dem Käufer obliegt der Nachweis, dass kein bzw. ein geringerer Schaden als geltend gemacht, entstanden ist. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
§9
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma
HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§10
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma HOKO Maschinen-Vertriebs-GmbH und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, ob er Vertrag im Inland oder im Ausland abgeschlossen wurde. Der Käufer erklärt, mit den einschlägigen Bestimmungen des BGB sowie HGB vertraut zu sein.
§11
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Norderstedt. Soweit gesetzlich zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Norderstedt.
§12
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Norderstedt, Oktober 2011
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